Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt. Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Erweitertes Führungszeugnis
- Europäisches Führungszeugnis
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Die Antragstellung muss persönlich bei der Meldebehörde erfolgen, damit die Identität des Antragstellenden zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.
Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
Wohnt der Antragsteller im Ausland so kann der Antrag auf ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – gestellt werden.
Gerne können Sie den Antrag auf ein Führungszeugnis auch über unser virtuelles Rathaus stellen.
Wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises sind und die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben, können Sie ein Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Ein Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift gesandt.
Wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es einer Behörde unmittelbar zu übersenden.
Bitte teilen Sie bei der Antragstellung den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde mit.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird benötigt, wenn man beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.
Bei der Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses, ist eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass entsprechende Voraussetzungen vorliegen.
Die Ausstellung beim Bundesamt für Justiz dauert ca. 10 bis 14 Tage.
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Ein Europäisches Führungszeugnis können Personen beantragen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.
In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
Die Ausstellung dauert ca. 6 Wochen.
Die Gebühr beträgt 17 Euro.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes:
Tel. 089/ 744 744-320
ewo@pullach.de
Weitere Informationen zum neuen Aussehen des Führungszeugnisses (ab 18.02.2019) erhalten Sie unter Downloads. Das Dokument wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Änderung betrifft das Adressfeld, das deutlich vergrößert wurde. Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, o Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.