Für behindertengerechte Ein- und Umbauten können Finanzmittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beim Landratsamt beantragt werden. Welche Baumaßnahmen dies genau betrifft und für welchen Personenkreis die Förderung infrage kommt, erfahren Sie in einer weiterführenden Broschüre, die hier abgerufen werden kann.
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