Fischereischein auf Lebenszeit und Jugendfischereischein
Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Sie ab dem 14. Lebensjahr. Den Antrag auf einen Fischereischein auf Lebenszeit müssen Sie persönlich stellen.Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktuelles Lichtbild
- das Prüfzeugnis im Original von der Bay. Landesanstalt für Fischerei
- den alten Fischereischein (falls vorhanden)
- Personalausweis/Reisepass
Die Gebühr beträgt 35 Euro, hinzu kommt noch die Fischereiabgabe, deren Höhe ist altersabhängig.
Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt.
Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein fischen.
Die Antragstellung auf einen Jugendfischereischein muss durch einen Erziehungsberechtigten und das Kind erfolgen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktuelles Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass des Kindes
- die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigten.
Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 1 Woche. Die Gebühr beträgt 5 Euro, hinzu kommt noch die Fischereiabgabe, deren Höhe ist altersabhängig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes:
Tel. 089/744 744-320
ewo@pullach.de