Entscheidung über bezahlbaren Wohnraum in Pullach

Am vergangenen Dienstag hat der Gemeinderat beschlossen, Bürgerentscheide zur Bebauung des Grundstücks Heilmannstraße 53/55 durchzuführen. Am 25. Februar können Sie darüber abstimmen, ob in der Heilmannstraße 53/55 insgesamt 22 barrierefreie Gemeindewohnungen entstehen sollen oder ob dieses Grundstück vorerst als Vorratsfläche erhalten bleiben soll.

Sie wissen, dieses Thema beschäftigt uns schon eine ganze Weile. Dafür gibt es mehrere Gründe: Der Bedarf an Wohnungen, die sich auch Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen leisten können, ist in Pullach wie im gesamten Großraum München sehr hoch. So hoch, dass er durch unsere Wohnungsbaugesellschaft trotz aktueller Bautätigkeit nicht gedeckt werden kann. Der Mangel an Wohnraum könnte für Pullach problematisch werden. Senioren- und Pflegeheimen, den Kindergärten sowie dem Hort, aber auch Einzelhändlern und Dienstleistungsbetrieben fällt es immer schwerer, Mitarbeiter zu finden. Denn diese haben derzeit kaum eine Chance, bezahlbaren Wohnraum nahe ihrer Arbeitsstelle zu finden.

Auf unserer Warteliste für eine gemeindeeigene Wohnung stehen aber auch ältere Pullacherinnen und Pullacher, die mittlerweile einen Lift benötigen. Ihnen können wir momentan nicht weiterhelfen, da in den älteren Gebäuden der Wohnungsbaugesellschaft nicht einmal Aufzüge vorhanden sind. Zudem wollte der Gemeinderat einigen der Geflüchteten, die in Pullach Fuß gefasst haben und in Deutschland bleiben dürfen, eine Perspektive bieten. In dieser Situation haben zwei Umstände zu einer großen Chance geführt: Die Gemeinde konnte Ende 2015 das Grundstück Heilmannstraße 53/55 kaufen, das direkt an die Siedlung Am Grundelberg grenzt. Gleichzeitig hatte die Bayerische Staatsregierung ein neues Wohnraumförderprogramm aufgelegt, das Gemeinden 30 Prozent der Grundstücks-, Planungs- und Baukosten als Zuschuss gewährt. Dabei ist die Miethöhe so zu bemessen, dass sie für einkommensschwache Haushalte tragbar ist. Und so hatte der Gemeinderat im April 2016 in einer öffentlichen Sitzung mit 14 zu 6 Stimmen beschlossen, diese Chance zu ergreifen und dort Gemeindewohnungen zu errichten. Die Planungen dafür sind weitgehend abgeschlossen. Pullach hat auch bereits den Förderbescheid erhalten, der einen Zuschuss von 3,347 Mio. Euro vorsieht.

Allerdings endet das Förderprogramm bereits 2019. Die Ausschreibungen für die Bauleistungen, die nun erfolgen könnten, wurden wegen der Zulassung des Bürgerbegehrens der Vertreter der WiP und der Durchführung der Bürgerentscheide am 25. Februar ausgesetzt.

Die Fraktionen von CSU, FDP, SPD und GRÜNEN haben dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenübergestellt. Das bedeutet: Sie liebe Pullacherinnen und Pullacher, können am Sonntag, 25. Februar, über drei Fragen abstimmen: über die des Gemeinderats, über die der Vertreter des Bürgerbegehrens und über die sogenannte Stichfrage, falls beide Bürgerentscheide jeweils mehr als 50 Prozent Ja-Stimmen erhalten. Ich möchte Sie bitten, an der Abstimmung am 25. Februar, teilzunehmen. Möglich ist das übrigens auch bequem von zu Hause aus per brieflicher Abstimmung. Die notwendigen Informationen und Unterlagen werden in den nächsten Wochen an alle Abstimmungsberechtigten verschickt. Bitte nehmen Sie dieses wichtige Instrument der direkten Demokratie wahr. Es geht um die Zukunft unserer Gemeinde. Gestalten Sie mit!

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

11. Januar 2018