Bürgerbrief: Ein Überblick zum Kita-Bauprojekt in der Kreuzeckstraße 21

In den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten ist rund um unser Kita-Bauprojekt in der Kreuzeckstraße 21 vieles gesagt und geschrieben worden. Da der Gemeinderat am 14. April 2026 weitere maßgebliche Beschlüsse getroffen hat, um das Projekt weiter voranzutreiben, will ich Ihnen nochmals einen Überblick geben.

Auf Basis der Beschlusslage stellt die Verwaltung nun den Bauantrag für das Projekt beim Landratsamt. Darüber hinaus wurde in der Gemeinderatssitzung die Satzung zur 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Großhesselohe“ beschlossen. Nach der Bekanntmachung der Satzung ist die Grundlage geschaffen, dass unsere Gemeinde mit diesem richtungsweisenden Bauvorhaben ihre Pflichtaufgabe der Kinderbetreuung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge langfristig erfüllen kann. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Pullacher Familien mit Kindern, denn damit zeichnet sich eine dauerhafte Lösung für die seit Jahren angespannte Lage in diesem Bereich ab.

Visualisierungen, Quelle: HRYCYK ARCHITEKTEN

Diesem Ergebnis ist ein langer, transparenter und sorgfältig geplanter Prozess vorausgegangen. In der Gemeinderatssitzung im September 2025 wurde zunächst die Machbarkeitsstudie vorgestellt. Im Januar dieses Jahres folgte im Gemeinderat die Zustimmung zur Vorentwurfsplanung und zur Beauftragung des Generalübernehmervertrags mit der Baugesellschaft München-Land.

Parallel zu den Beschlüssen im Gemeinderat hat es seit dem Projektstart einen intensiven Austausch mit allen Interessengruppen gegeben: beispielsweise eine Infoveranstaltung mit Anwohnern in Großhesselohe, eine Akteneinsicht für mehrere Fraktionen und eine zusätzliche Diskussion des Themas vor dem Bauausschuss. Hier wurde zuletzt am 13. April eine Empfehlung für den Bauantrag des Projekts beschlossen.

Die ursprüngliche Ausgangssituation für die Errichtung einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung in der Kreuzeckstraße 21 hat sich indes nicht geändert. Im Fokus der Gemeinde steht immer eine ganzheitliche Betrachtung für den gesamten Ort im Sinne aller Pullacher Familien. Ein wesentliches Ziel ist hierbei, dass die Betreuungseinrichtungen in Gebäuden untergebracht werden, die in kommunaler Hand sind. Derzeit ist das allerdings nur bei etwa der Hälfte der Pullacher Einrichtungen der Fall – ein Zustand, der schnellstmöglich verbessert werden muss, da nur die Unterbringung in eigenen Gebäuden die notwendige Planungssicherheit für uns als Gemeinde, aber auch für die jeweiligen Träger, bietet.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Gesamtbetrachtung ist unser nach wie vor bestehender und langfristiger Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen. Dieser wird an mehreren Gesichtspunkten deutlich. Neben einer bereits im Gemeinderat vorgestellten Bedarfsprognose und der erwiesenen Zunahme an Pullacher Familien durch Zuzug und Nachverdichtung im Ortsgebiet zählt dazu die aktuelle Unterbringung von vielen Pullacher Kindern in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde. Diese Plätze können prinzipiell jederzeit wegfallen und würden einen unmittelbaren zusätzlichen Bedarf in Pullach nach sich ziehen. Ein weiterer Punkt, der auch ausschlaggebend für den Start der Planungen für das Bauprojekt in der Kreuzeckstraße war, ist die bevorstehende Schließung des Kinderhauses St. Gabriel zum 1. September 2026.

Die Räume auf dem Klostergelände St. Gabriel sind gleichzeitig ein gutes Beispiel, warum Einrichtungen in Gebäuden, die nicht in Gemeindebesitz sind, problematisch sein können. Die dortigen Räumlichkeiten wurden von Projektgegnern der Kreuzeckstraße mehrfach als Übergangslösung für einen Neubau des AWO-Kinderhauses „Mäuseburg“ ins Spiel gebracht. Sie sind allerdings nach intensiver Prüfung keine Option.

Die Gemeinde hat die Räume mehreren Trägern angeboten, die ausnahmslos aufgrund diverser Mängel abgesagt haben. Zu den Mängeln zählen unter anderem fehlende Freiflächen und Personalräume, die Aufteilung der Einrichtung auf zwei Gebäude, Brandschutzaspekte und der Standort auf Münchener Stadtgebiet.

Zu den Trägern, für die St. Gabriel nicht als Quartier in Frage kommt, gehört auch die AWO als Betreiber der Mäuseburg. Die AWO ist für die Gemeinde seit Jahrzehnten einer der wichtigsten Kooperationspartner bei der Kinderbetreuung. Sie betreibt zusätzlich auch den „Lummerland“-Hort, der im Zuge der anstehenden Umsetzung des Ganztagskonzepts in der Grundschule eine noch wesentlichere Rolle spielen wird. Vor dem Hintergrund dieser äußerst erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit freuen wir uns sehr, dass sich die AWO stattdessen bereiterklärt hat in das neue Kinderhaus in der Kreuzeckstraße einzuziehen, bis der „Mäuseburg“-Neubau abgeschlossen ist.

Die Planungen rund um die „Mäuseburg“ spielen bei unseren Überlegungen ebenfalls eine wichtige Rolle. 2025 wurde zum letzten Mal eine Betriebserlaubnis für fünf Jahre für die dortigen Container erteilt, in denen mehrere Krippengruppen untergebracht sind. Die Verlängerung der Betriebserlaubnis wurde durch das Landratsamt allerdings nur vor dem Hintergrund unserer konkreten Planungen für die Kreuzeckstraße 21 erteilt. Geplant ist, dass die AWO mit ihren Krippengruppen im September 2027 in das neue Gebäude in der Kreuzeckstraße zieht. Das ermöglicht nicht nur die zeitnahe Schließung der Container, sondern auch den dringend benötigten Neubau der „Mäuseburg“ am selben Standort an der Margarethenstraße. Die Planungen hierfür sind bereits angelaufen.

Hier wird neben den gegenseitigen Abhängigkeiten auch unser begrenzter zeitlicher Spielraum deutlich. Die Uhr tickt und macht es erforderlich, dass wir das Bauprojekt in der Kreuzeckstraße 21 schnellstmöglich vorantreiben, um das neue Gebäude rechtzeitig zum neuen Schuljahr im September 2027 in Betrieb nehmen zu können.

Blicken wir abschließend noch weiter voraus: Sobald die neue „Mäuseburg“ steht, kann die AWO mit ihren Krippengruppen an ihren ursprünglichen Standort zurückziehen. Für das freiwerdende Quartier in der Kreuzeckstraße gibt es bereits mehrere interessierte Träger, mit denen wir uns im Austausch befinden. Dabei kommt der Vorteil des Gebäudes zum Tragen, das die Räume flexibel für Krippe oder Kindergarten genutzt werden können.

Auch der Standort in der Kreuzeckstraße hat einige Vorzüge, denn derzeit gibt es in Großhesselohe mit dem Caritas Kindergarten St. Ansgar nur eine Betreuungseinrichtung. Zusätzlicher örtlicher Bedarf ergibt sich durch die Siedlungen am Grundelberg und in der Hans-Keis-Straße in fußläufiger Umgebung. Hier befinden sich mehr als 500 kommunalen Wohnungen, in denen viele Familien wohnen.

Sollten einige freie Plätze für Kinder, deren Eltern in einem unserer ansässigen Unternehmen arbeiten, übrigbleiben: umso besser: Damit steigern wir maßgeblich die Attraktivität von Pullach als Wirtschaftsstandort in einem Wettbewerb, der hinsichtlich der neuen Gewerbesteuerregelungen zukünftig noch härter werden wird!

Im Resultat haben wir dauerhaft zwei neue Gebäude für die Kinderbetreuung in Pullach, die uns die langfristige und nachhaltige Planungssicherheit in diesem wichtigen Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten. Mit diesen beiden Projekten können wir uns endlich aus dem Modus der vergangenen Jahre lösen, in denen wir uns von einem Provisorium zum nächsten hangelten. Ein Modus, der nicht zielführend ist und mittelfristig deutlich höhere Kosten verursacht.

Ein „weiter so“ wird weder unseren Kindern noch unseren Finanzen gerecht. Daher freue ich mich, dass wir stattdessen in unsere Zukunft investieren, in der eine erhebliche Qualitätsverbesserung der Pullacher Kinderbetreuung möglich ist.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Dr. Andreas Most
Zweiter Bürgermeister

21.04.2024