Bürgerbrief: Bürgerversammlung verschoben / Entscheidung Bürgerbegehren

Wegen der immer weiter stark steigenden Infektionszahlen haben wir entschieden, die für vergangenen Montag, 15. November geplante Bürgerversammlung kurzfristig abzusagen und ins kommende Jahr zu verschieben. Zum einen aus Vorsorge, damit es bei so vielen Menschen in einem Raum nicht zu Infektionen kommt. Zum anderen soll eine Bürgerversammlung ja möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich zu informieren, Fragen zu stellen usw. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze wäre jedoch aufgrund der Abstandsregeln sehr gering gewesen. Die Corona-Regelungen hätten jedenfalls den demokratischen Grundgedanken einer Bürgerversammlung erschwert, denn für die Teilhabe sollte auch die tatsächliche Mitwirkung möglich sein. Wir wollen die Bürgerversammlung im Frühsommer 2022 nachholen, wenn die Infektionszahlen hoffentlich nicht mehr so hoch sind. Ihre Anfragen und Anträge können Sie auch weiterhin an info@pullach.de stellen. Anfragen werden schriftlich beantwortet, Anträge im Gemeinderat beraten. Um sich ein Bild zu den Themen machen zu können, stellen wir die geplante Präsentation zur Bürgerversammlung auf unserer Website zur Verfügung.

Wir sind froh, dass wir die Informationsveranstaltung rund um das Thema „Umbaupläne United Initiators“ bereits im Frühjahr durchführen konnten. Die neueste Entwicklung zum Bürgerbegehren „Expansions-Stopp der Chemiefirma Peroxid / United Initiators Pullach“ ist, dass das Verwaltungsgericht München die Entscheidung des Gemeinderates über die Nicht-Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt hat.

Als Begründung gibt das Gericht in seinem 34-seitigen Beschluss unter anderem an, dass die Fragestellung zu unbestimmt sei. „Selbst bei wohlwollender Auslegung dürfte unklar bleiben, was genau unter dem Begriff der `(weiteren) Expansion´ zu verstehen ist. Denn es kann der Formulierung der Fragestellung weder allein noch in Zusammenschau mit der Begründung mit der hinreichenden Klarheit entnommen werden, ob sich das Bürgerbegehren nur auf die in der Begründung ausdrücklich genannte ´Produktions-Ausweitung´ bezieht oder ob mit ´Vergrößerung/Expansion´ auch jede bauliche Ausweitung ohne Bezug zur Produktion gemeint ist. Ebenso bleibt unklar, ob jede vom Status quo abweichende Ausweitung oder nur solche Ausweitungen erfasst sind, die auf Grundlage der aktuellen Bauleitplanung ggf. ermöglicht werden.“

Wie geht es nun mit dem Bauleitplanverfahren Nr. 23b und der Änderung des Flächennutzungsplans weiter? Im Frühjahr wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Anregungen und Einwendungen zu den Plänen der Firma United Initiators entscheiden.

Bleiben Sie gesund!

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

16.11.2021