in der Münchener Straße 22: Parkscheibenbeschilderung für 3 Stunden
Die Gemeinde Pullach i. Isartal erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs aufgrund §§ 44 und 45 folgende
Anordnung:
- Auf der Ostseite der Münchener Straße wird bei Hausnummer 22 auf einer Länge von 20 Metern eine Parkscheibenbeschilderung für 3 Stunden angeordnet.
- Die Anordnung in Ziff. 1 ist durch die Anbringung der Zeichen Z 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen ZZ 1040-32 (Parkscheibe 3 Stunden) und ZZ 1042-30 (werktags) darzustellen (jeweils Anfang und Ende).
- Für die Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen sorgt die Gemeinde Pullach i. Isartal (gemeindlicher Bauhof).
- Die Anordnung in Ziff. 1 tritt mit Anbringung der Beschilderung in Kraft.
Straßenverkehrsbehörde
Pullach i. Isartal, 11.09.2026
Christine Eisenmann
Erste Bürgermeisterin
Dieser Beitrag ist bis Samstag, 31. Oktober 2026 online.
