Bekanntmachung zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Regelung des ruhenden Verkehrs

in der Münchener Straße 22: Parkscheibenbeschilderung für 3 Stunden

Die Gemeinde Pullach i. Isartal erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs aufgrund §§ 44 und 45 folgende

Anordnung:

  1. Auf der Ostseite der Münchener Straße wird bei Hausnummer 22 auf einer Länge von 20 Metern eine Parkscheibenbeschilderung für 3 Stunden angeordnet.
  • Die Anordnung in Ziff. 1 ist durch die Anbringung der Zeichen Z 314 (Parkplatz) mit dem Zusatzzeichen ZZ 1040-32 (Parkscheibe 3 Stunden) und ZZ 1042-30 (werktags) darzustellen (jeweils Anfang und Ende).
  • Für die Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen sorgt die Gemeinde Pullach i. Isartal (gemeindlicher Bauhof).
  • Die Anordnung in Ziff. 1 tritt mit Anbringung der Beschilderung in Kraft.

Straßenverkehrsbehörde

Pullach i. Isartal, 11.09.2026

Christine Eisenmann

Erste Bürgermeisterin

Dieser Beitrag ist bis Samstag, 31. Oktober 2026 online.