Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit,
gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Personen angehören gemäß § 42 Abs. 2 und 3 BMG
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 1 und 5 BMG
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen gemäß § 50 Abs 2 und 5 BMG.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren erfolgt durch persönliche Beantragung unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Pullach i. Isartal, Einwohnermeldeamt oder durch schriftliche Beantragung.
Den Antrag erhalten Sie über unsere Internetseite www.pullach.de unter
Bürgerserviceportal.
Pullach i. Isartal, 08.10.2026
Christine Eisenmann
Erste Bürgermeisterin
Dieser Beitrag ist bis Samstag, 16. Oktober 2027 online.
