Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift, die direkt vor dem Sachbearbeiter getätigt werden muss, amtlich beglaubigt.
Amtlich beglaubigt werden können schriftliche Dokumente, die von einer deutschen Behörde oder sonstigen öffentlichen Stellen (Zeugnisse, Personalausweise etc.) ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde oder sonstige öffentlichen Stelle benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf allen Kopien angebracht mit dem Vermerk „Die Beglaubigung dient zur Vorlage bei…“
Bitte beachten Sie: Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) können nicht amtlich beglaubigt werden. Nur das jeweilige Standesamt kann einen beglaubigten Auszug aus dem zuständigen Personenstandesregister erstellen.
Zur Beglaubigung Ihrer Dokumente legen Sie uns bitte die Dokumente im Original vor. Bei einer Beglaubigung der Unterschrift benötigen wir Ihren Personalausweis/Reisepass. Die Bearbeitungsgebühr für die erste Beglaubigung beträgt fünf Euro, jede weitere Beglaubigung kostet 2,50 Euro.
Für amtliche Beglaubigungen können Sie gerne online einen Termin vereinbaren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen in unserem Standesamt , Tel. 089/ 744 744-310, E-Mail: standesamt@pullach.de
August 20225
