Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25.11.2025 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ortsmitte“ für das Anwesen Gartenstraße 2 (Flurstücksnummer 245/10) und Teile der Verkehrsfläche Gartenstraße (Flurstücksnummer 246 tlw.) in ein Mischgebiet (MI) zur Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im Lageplan mit der Bezeichnung „Plan-Nr.: 5-3 vom 25.11.2025“ dargestellt.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Sobald ein Bebauungsplanentwurf vorliegt wird dieser zur Beratung in den Gemeinderat eingebracht werden.
Städtebauliche Zielstellung:
Im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 5 „Ortsmitte“ aus dem Jahr 1994 ist das Anwesen Gartenstraße 2 (Fl.-Nr. 245/10) als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Anwesen im Eigentum der Deutschen Post AG. Die Post hat sich vollständig aus der Nutzung des Anwesens zurückgezogen und hat das Anwesen bereits vor Jahren veräußert. Die neuen Eigentümer planen den Gebäudebestand zu beseitigen und die Neuerrichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage. Es sollen barrierefreie Flächen ein Ladengeschäft, ein Café, Arztpraxen, eine Wohneinheit plus Kleingewerbe entstehen. Dabei ist die besondere städtebauliche Situation zwischen Kirchplatz, Maibaumplatz, der S-Bahnhaltestelle Pullach und dem beschrankten Bahnübergang an der Pater-Rupert-Mayer-Straße zu berücksichtigen. Zur Realisierung des Planungskonzeptes ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Geplant ist die Festsetzung eines Mischgebietes (MI) mit Festsetzungen u.a. zu Baugrenzen, Nutzungszahlen, Gebäudehöhen und ober- und unterirdischen Stellplätzen. Teile der öffentlichen Verkehrsfläche der Gartenstraße (Fl.-Nr. 246 tlw.) werden in den räumlichen Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens aufgenommen.
Kürzel:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ortsmitte“ = BP 5-3
Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):
1. BP 5-3 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. BP 15-3 – Bekanntmachung – Beschlusslage 25.11.2025 – (I)
Online verfügbar:
(I) vom 04.12.2025 bis heute
