Bayerisches Landespflegegeld

Im Mai 2018 führte die Bayerische Staatsregierung mit dem neuen Pflege-Paket das sogenannte „Landespflegegeld“ ein.  Der Freistaat Bayern möchte mit dem Pflege-Paket eine zukunftsfähige Pflegeinfrastruktur und eine bestmögliche Unterstützung Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger fördern. Mit dem neuen Landespflegegeld soll schnell und unbürokratisch durch einen Geldbetrag von 1000 Euro pro Jahr Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Gutes getan werden und pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern eine finanzielle Anerkennung zukommen.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2  mit Hauptwohnsitz in Bayern (zum Zeitpunkt der Antragstellung), unabhängig davon, ob sie in einem Pflegeheim untergebracht sind oder zu Hause leben und versorgt werden. Es gibt keine Altersbeschränkung, d.h. auch pflegebedürftige Kinder haben unter den genannten Voraussetzungen einen Anspruch.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Wie und wo kann ich es beantragen?

Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie in der Gemeinde oder im Landratsamt. Außerdem kann es als ausfüllbares pdf-Dokument auf der Internetseite des Freistaates Bayern sowie auf dieser Seite unter Downloads heruntergeladen werden. Die Abgabe des Antrags erfolgt ausschließlich postalisch an: Landespflegegeldstelle, 81050 München.

 Wie ist der zeitliche Ablauf?

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Für das derzeit laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) endet die Antragsfrist am 31.12.2018. Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August, die Auszahlung beginnt im September.

Welche Nachweise benötige ich?

Dem Antrag beigefügt werden müssen eine Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses sowie der Nachweis eines Pflegegrades (Kopie des Bescheids der Pflegekasse). Wenn der Antrag von einem Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuer gestellt wird, ist eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises notwendig. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Freistaates Bayerns unter www.landespflegegeld.bayern.de.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Landespflegegeldstelle:

E-Mail:    fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de
Telefon:  089/12 22 213 (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr)

Tipp: Unter Downloads finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen (“Landespflegegeld FAQ”), z.B. zur Umwandlung von Pflegestufe in Pflegegrad, mögliche Anrechnung an unterschiedliche Geldleistungen etc.

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