In jedem Gebäude mit Feuerungsanlagen (wie z. B. Kamin- oder Kachelöfen, die mit Holz oder Kohle befeuert werden) müssen regelmäßig Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass diese Arbeiten fristgerecht erfolgen. Grundlage ist der vom zuständigen Kaminkehrer ausgestellte Feuerstättenbescheid.
Hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau oder baurechtliche Abnahmen dürfen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführen.
Für Pullach zuständig ist:
Andreas Kloo
Siedlerstraße 12, 83064 Raubling
Telefon: 08035 / 9088960 oder 01522 / 8032028
E-Mail: info@bkm-kloo.de
Weitere Informationen rund um das Kaminkehrerwesen finden Sie auf den Seiten des Landratsamts München und der Kaminkehrer-Innung Oberbayern:
www.landkreis-muenchen.de | www.kaminkehrerinnung-oberbayern.de
