In der Sitzung vom 12. Dezember hat Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund den Gemeinderat über den Beschluss des Verwaltungsgerichts informiert, der am selben Tag einging: Bis das Verwaltungsgericht über das Bürgerbegehren gegen die Bebauung der Heilmannstraße 53/55 endgültig entschieden hat, darf die Gemeinde den dort geplanten Wohnungsbau nicht weiter vorantreiben. Dies hat das Gericht in einer einstweiligen Anordnung verfügt. In dem anhängigen Hauptverfahren muss es darüber endgültig entscheiden, ob das Bürgerbegehren doch zulässig ist und ein Bürgerentscheid stattfinden muss. Der Gemeinderat hatte dieses abgelehnt, dagegen hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Durchführung des Bürgerentscheids abstimmen. Außerdem wird er darüber beraten, dem Bürgerbegehren ein eigenes Ratsbegehren entgegen zu stellen. Letztlich entscheiden die Pullacherinnen und Pullacher darüber, ob an der Heilmannstraße staatlich geförderte, bezahlbare Gemeindewohnungen entstehen sollen oder nicht.
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