Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober: Sanierungskonzept für den Pullacher Bahnhof

Die Planung für die Sanierung des Pullacher Bahnhofs schreitet voran. Nach einer ersten Vorstellung im Juli stand die Weiterentwicklung des nutzungsoffenen und denkmalgerechten Sanierungskonzepts für das Bahnhofsgebäude in der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober auf der Tagesordnung.

Dazu präsentierte die Verwaltung die weitere Ausarbeitung des beauftragten Architekturbüros „stephan koch architekten partG mbB“, die auch vorangegangene Anträge zur Bahnhofssanierung der CSU- und SPD-Fraktion beinhaltet. 

West-Ansicht des Sanierungskonzepts für den Pullacher Bahnhof im Rahmen der Vorentwurfsplanung, Quelle: stephan koch architekten partG mbB.

Gemäß dem gefassten Beschluss wird die Planung mit drei aufeinander aufbauenden Sanierungspaketen fortgeführt. Die Pakete unterscheiden sich nach der Priorität der jeweiligen Maßnahmen. Insgesamt ist die Umsetzung aller drei Pakete die zukunftsfähigste und flexibelste Variante für die nutzungsoffene Sanierung des Bahnhofs. Die Kosten der drei Sanierungspakete belaufen sich nach dem Stand der aktuellen Planung auf 2,9 Millionen Euro brutto.

Sanierungspaket 1 beinhaltet die vorrangig notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Instandsetzung der maroden Gebäudesubstanz. Hierzu zählen:

  • Instandsetzung des Tragwerks der Wartehalle inklusive Dach
  • Sanierung sämtlicher Fassaden
  • Sanierung des gesamten nördlichen Kopfbaus inklusive Wohnung im 1. Obergeschoss und Dach aufgrund von Hausschwammbefall
  • Modifizierte Instandsetzung der öffentlichen WC-Anlagen im Erdgeschoss des nördlichen Kopfbaus mit Ausbau auf der gesamten Etage und barrierefreiem WC
  • Sanierung des südlichen Kopfbaus im Erd- und Untergeschoss

Das Sanierungspaket 2 ergänzt die Sanierung der Wohnung im Obergeschoss des südlichen Kopfbaus, die vergleichsweise keinen akuten Sanierungsbedarf hat.

Ebenfalls beschlossen wurde das Paket 3, das Vorrüstungen für einen späteren Ausbau der Wartehalle sowie Anschlüsse im Erdgeschoss des südlichen Kopfbaus für eine flexible Nutzung umfasst. Die Maßnahmen in der Wartehalle beinhalten eine Bodenplatte mit Fundamenten und Dämmung, einen Bodenaufbau sowie eine zusätzliche Dämmung des Dachs. Damit wäre bei Bedarf eine zukünftige Umrüstung der Halle in einen geschlossenen Raum möglich.

Im nächsten Schritt ist die Verwaltung mit der Ausschreibung weiterer Planungsleistungen beauftragt. Aufgrund der Wertgrenze könnte dazu ein europaweites VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) erforderlich sein, das zu einem vergleichsweise längeren Ausschreibungsprozess führen würde.

28.10.2026