Seit dem 1. Januar 2025 gilt die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851, die eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorschreibt. Wichtig: Für Pullach ändert sich nichts. Hier nochmals die wichtigsten Infos:
- Saubere und tragbare Kleidung & Schuhe können weiterhin in den Altkleidercontainer gegeben werden.
- Beschädigte, verschmutzte oder untragbare Textilien gehören weiterhin in den Restmüll, da es derzeit keine Verwertungsmöglichkeiten im Landkreis gibt.
- Falsch entsorgte Textilien in Containern verursachen hohe Kosten, da sie aussortiert und verbrannt werden müssen.
- Kleidung mit elektronischen Komponenten (z. B. blinkende Schuhe, beheizbare Westen) müssen als Elektroschrott entsorgt werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Umweltabteilung über abfall@pullach.de oder unter 089 / 744 744 – 420 gerne zur Verfügung.
27.02.2025