im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 “Energiezentrale Nord der IEP” im Bereich der Hans-Keis-Straße 65 für die Flurstücke 163 (teilweise) und 163/6 nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 30.01.2024 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Energiezentrale Nord der IEP“ gefasst.
In der öffentlichen Sitzung am 18.06.2024 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Änderung des FNP im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 “Energiezentrale Nord der IEP” beschlossen.
Verfahrensstand:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.10.2024 wurde das o.g. Verfahren zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) eingestellt, da sich der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickeln kann.
Städtebauliche Zielstellung:
Die Innovative Energie für Pullach GmbH (IEP) betreibt Anlagen zur Erzeugung geothermischer Wärme. Auf dem Anwesen Hans-Keis-Straße 65 (Fl.-Nr. 163/6) befindet sich die Energiezentrale Nord. Neben zwei getrennten Tiefenbohrungen (TH1 und TH2) aus dem Jahr 2005 zur Förderung von Thermalwasser, befinden sich hier dauerhaft genehmigt seit ca. 18 Jahren die Energiezentrale mit einer Schaltwarte, zwei unterirdische Maschinenhallen für die Anlagentechnik, ein Spitzenlastkraftwerk, ein Tanklager für brennbare Flüssigkeiten und ein temporär genehmigter Lager- und Containerplatz für den kontinuierlichen Ausbau des Fernleitungsnetzes. Die temporär genehmigten Anlagen befinden sich teilweise auf dem Anwesen der Gemeinde Pullach i. Isartal (Fl.-Nr. 163).
Im nördlichen und westlichen Bereich des gemeindeeigenen Flurstücks 163 befinden sich Waldflächen.
Ein Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht. Zur planungsrechtlich dauerhaften Sicherung der Energiezentrale der IEP ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Energiezentrale Nord der IEP“ auf den Flurstücken 163 (teilweise) und 163/6 mit der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung “Energiezentrale und begleitende Einrichtungen zur Nutzung der Geothermie” für die Sicherung bestehender Anlagen und Lagerflächen, sowie zur Erweiterung der Energiezentrale geplant. Zudem sollen die vorhandenen Waldflächen gesichert und die Grünflächen neu geordnet werden. Die Nutzungen für das Gymnasium und der Weg bleiben durch den Bebauungsplan unberührt.
Der Flächennutzungsplan ist zu ändern, da der Bereich derzeit als Gemeinbedarfs- und Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Geothermie“ und „Sportplatz“ dargestellt ist und hier künftig ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Energiezentrale Nord der IEP“, eine „Grünfläche als Ausgleichsfläche“ und „Wald als Ausgleichsfläche“ dargestellt werden soll.
Kürzel:
Zweite Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Energiezentrale Nord der IEP“= FNP-2-Änd.
Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):
1. FNP-2-Änd. – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. FNP-2-Änd. – Bekanntmachung – Beschlusslage 18.06.2024 – 1) Aufstellungsbeschluss 2) Billigungsbeschluss 3) Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit + Beteiligung Behörden/Träger öffentlicher Belange (I)
3. FNP-2-Änd. – Entwurf FNP – Planwerk – Stand 18.06.2024 – (I)
4. FNP-2-Änd. – Entwurf FNP – Begründung – Stand 18.06.2024 – (I)
5. FNP-2-Änd. – Bekanntmachung – Beschlusslage vom 22.10.2024 zur Einstellung des Verfahrens – (II)
Online verfügbar:
(I) vom 19.06.2024 bis heute
(II) vom 28.10.2024 bis heute