Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelnen Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Soldatengesetz
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Personen gemäß § 42 Abs. 2 und 3 BMG
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 1 und 5 BMG
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs 2 und 5 BMG
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlag gemäß § 50 Abs. 3 BMG
Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können Sie schriftlich unter ewo@pullach.de anfordern oder direkt auf der Internetseite www.pullach.de stellen.
Pullach i. Isartal, 10.10.2025
Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin
Dieser Beitrag ist bis Donnerstag, 31. Dezember 2026 online.
