Steuerliche Erfassung für Existenzgründer

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Detaillierte Infos, wie das funktioniert, finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Steuern: www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.