Die Nutzungsbedingungen der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen sind in der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Entsorgungseinrichtungen – kurz Benutzungssatzung – ersichtlich.
Abfallwirtschaftssatzung
Das gesamte Abfallentsorgungssystem in Pullach ist in der gemeindlichen Satzung über die Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung und das Einsammeln und Befördern von Abfällen – kurz Abfallwirtschaftssatzung – geregelt.
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