Schulwegsicherheit: Klare Regeln für den Heckenschnitt

Laut Kalender ist der Frühling bei uns eingekehrt. Aktuell haben wir zwar noch winterliche Temperaturen, doch die Vögel hört man schon wieder zwitschern. Vor allem, um sie zu schützen, gilt vom 1. März bis zum 30. September Schonzeit für unsere Hecken. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit bitte keinen Generalschnitt Ihrer Hecken vornehmen sollen. Kleinere Arbeiten, etwa das Zurückschneiden hervorstehender Äste, sind freilich erlaubt.

Sollten Ihre Hecken in öffentliche Gehwege oder Fahrbahnen hineinragen, bitten wir Sie, Ihre Hecke im Oktober, nach Ende der Schonzeit, zurückzuschneiden. Denn gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sind Straßen sowie Geh- und Radwege von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Jedes Jahr weisen wir mit Bekanntmachungen auf diese gesetzliche Vorgabe hin. Seit 2017 schreiben wir auf Wunsch des Gemeinderats die betroffenen Heckenbesitzer auch persönlich an. 186 Pullacherinnen und Pullacher haben im vergangenen Jahr deswegen Post von uns erhalten – die meisten haben ihre Hecken daraufhin vorbildlich zurückgeschnitten. Die wenigen, die noch nicht dazugekommen sind, werden wir erneut auffordern.

Dass der Gemeinderat so genau hinschaut, hat einen Grund: die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Denn diese ist gefährdet, sobald Hecken über die Wege wachsen. Gerade Schulkinder, die oft in Gruppen unterwegs sind und die Gehwege auch mit dem Fahrrad nutzen, werden durch die Pflanzen behindert. Betroffen sind aber auch Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die mit einem Rollator unterwegs sind. Darum hat die Verwaltung besonders die Hecken im Blick, die entlang von Schulwegen wachsen, oder über die sich Passanten bereits beschwert haben.

Natürlich ist es nicht schön, wenn eine Hecke nach dem Beschnitt auf einer Seite kahl ist. Trotzdem bleibt es Aufgabe der Verwaltung, für Ihre Sicherheit zu sorgen. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass wir Heckenbesitzer gerne persönlich vor Ort beraten. Die Mitarbeiter aus der zuständigen Bauverwaltung und aus der Umweltabteilung suchen dann gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen, die Ihre Pflanzen so weit wie möglich schonen. Wie ein solcher Kompromiss aussehen kann, sehen Sie gegenüber vom Rathaus. Dort wurde die Hecke nur bis zu einer bestimmten Höhe zurückgeschnitten, sodass Fußgänger ungehindert darunter entlanggehen können. Dies ist sicherlich nicht in jedem Fall möglich, aber wir bemühen uns, immer so viel Grün wie möglich zu erhalten.

Haben Sie zu diesem Thema noch Fragen? Die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus beantwortet sie gerne unter Telefon 089/744 744-42.

Ich wünsche Ihnen ein wunderschönes, warmes Frühjahr und grüße Sie herzlich

Ihre
Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

22. März 2018