Der Personalausweis hat seit 01.11.2010 ein handliches Scheckkartenformat.
In diesem Personalausweis sind Ihre Daten und das Passfoto digital abgelegt.
Eine zusätzliche Funktion des Personalausweises ist die Online-Ausweisfunktion, um sich im Internet auszuweisen.
Mehr Informationen unter www.personalausweisportal.de
Wann benötigen Sie einen Personalausweis?
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht die Vorlage des Personal-ausweises aus.
Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de einsehen.
Wie beantragen Sie einen Personalausweis?
Den Antrag auf einen Personalausweis müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt stellen unter Vorlage folgender Unterlagen:
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Foto-Mustertafel)
- Ausweisdokument (bisheriger Personalausweis oder Reisepass)
- Bei erstmaliger Beantragung Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- Bei unter 16-Jährigen: Ausweisdokumente aller sorgeberechtigter Personen und eine Zustimmungserklärung
- Für die Beantragung muss ein Sorgeberechtigter persönlich zusammen mit dem Kind vorsprechen. Die persönliche Vorsprache
eines Elternteils allein reicht aus, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt.
Gültigkeit des Personalausweises
Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig.
Bei Personen über 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Bearbeitungszeit beträgt ca. drei Wochen
Vorläufigen Personalausweis
Sollten Sie den Personalausweis dringend benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieses Ausweisdokument können Sie sofort mitnehmen. Die Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate.
Wir weisen darauf hin, dass dieser vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern akzeptiert wird. Bitte erkundigen Sie sich vor der Ausstellung beim Auswärtigen Amt, welche Einreisebestimmungen zu beachten sind.
Gebühren
Für Personen unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Für Personen über 24 Jahren | 37,00 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
Hinweise zur Abholung
Der Personalausweis ist persönlich abzuholen. Personen unter 16 Jahren können den Personalausweis nicht selber abholen, dies kann nur ein Sorgeberechtigter.
Zur Abholung des Personalausweises durch einen Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Zusätzlich ist der bisherige Personalausweis/Kinderreisepass vorzulegen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Einwohnermeldeamt
Tel. 089/744 744-320