Ohne Plan keine Ausgaben – das Haushaltsgesetz regelt, dass nicht nur der Bund der Länder, sondern auch die Kommunen vor Beginn eines neuen Haushaltsjahres einen Haushaltsplan aufstellen müssen. In diesem werden alle Aus- und Einnahmen kalkuliert. So kann sichergestellt werden, dass die Kommune keine Ausgaben tätigt, welche den finanziellen Rahmen sprengen könnten.
Im unten angezeigten Downloadbereich finden Sie jeweils den aktuellen Pullacher Haushaltsplan.
