Ohne Plan keine Ausgaben – das Haushaltsgesetz regelt, dass nicht nur der Bund der Länder, sondern auch die Kommunen vor Beginn eines neuen Haushaltsjahres einen Haushaltsplan aufstellen müssen. In diesem werden alle Aus- und Einnahmen kalkuliert. So kann sichergestellt werden, dass die Kommune keine Ausgaben tätigt, welche den finanziellen Rahmen sprengen könnten.
Im unten angezeigten Downloadbereich finden Sie alle Pullacher Haushaltspläne der letzten Jahre.