Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
Wann wird ein Kinderreisepass benötigt?
Ein Kinderreisepass wird für jede Reise ins Ausland benötigt.
Nicht alle Staaten dieser Welt akzeptieren den Kinderreisepass als Reisedokument.
Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können Sie beim Auswärtigen Amt einsehen.
Gegebenenfalls kann für das Kind auch ein Reisepass beantragt werden.
Wie wird ein Kinderreisepass beantragt?
Der Antrag auf einen Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, persönlich gestellt werden.
Die persönliche Vorsprache eines Elternteils allein reicht aus, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt.
Für die Beantragung müssen Sie persönlich zusammen mit Ihrem Kind vorsprechen, unter Vorlage folgender Unterlagen:
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Foto-Mustertafel)
- Bisheriges Ausweisdokument (falls vorhanden)
- Bei erstmaliger Beantragung die Geburtsurkunde
- Eventuell einen Nachweis über das Sorgerecht (z. B. Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt, alle Nachweise im Original)
- Schriftliche Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten sowie deren Ausweisdokumente
Für die Beantragung muss ein Sorgeberechtigter persönlich zusammen mit dem Kind vorsprechen. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils allein reicht aus, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt.
Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.
Gültigkeit des Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig.
Verlängerung des Kinderreisepasses
Eine Verlängerung der Gültigkeit für ein weiteres Jahr ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kinderreisepass noch gültig ist.
Bei einer Verlängerung sind alle Unterlagen wie bei einer Neuausstellung eines Kinderreisepasses vorzulegen.
Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.
Aktualisierung des Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden.
Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße und Augenfarbe werden aktualisiert.
Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.
Gebühren
Neuausstellung | 13,00 Euro |
Verlängerung | 6,00 Euro |
Aktualisierung | 6,00 Euro |
Hinweise zur Abholung
Der Kinderreisepass muss persönlich von einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Das Kind muss nicht mehr dabei sein.
Minderjährige Kinder können ihren Kinderreisepass nicht selbst abholen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes.
Tel. 089/744 744-320