Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 nach ausführlicher Debatte entschieden, keinen isolierten Ratsentscheid stattfinden zu lassen und ohne eine Abstimmung durch die Bevölkerung selbst die noch nötigen Entscheidungen zu treffen. Nach über drei Jahren des öffentlichen Aufstellungsverfahrens für die Bauleitplanung, begleitet von umfassenden Informationsangeboten, Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten wollte man den Verzögerungen durch die Bürgerinitiative, die die Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt hatte, nicht weiter nachgeben oder auf Versprechungen vertrauen.
Im letzten Sommer hatte der Gemeinderat zunächst entschieden, der Bevölkerung mit einem Ratsbegehren eine Alternative zum von der Bürgerinitiative betriebenen Bürgerbegehren an einem gemeinsamen Termin im Oktober 2022 zur Abstimmung vorzulegen. Das Bürgerbegehren gegen die Bauleitplanung wurde trotz rechtlicher Bedenken zunächst zugelassen, man wollte der Bürgerinitiative entgegenkommen.
Daraufhin hat die Bürgerinitiative das Ratsbegehren angegriffen und beim Verwaltungsgericht München den Antrag gestellt, die Durchführung des Ratsentscheids zu untersagen. Kurz darauf hat der Ferienausschuss des Gemeinderats vom vorherigen Entgegenkommen Abstand genommen und das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt (u. a. wegen falscher Tatsachenbehauptungen und Irreführung). Hiergegen hat die Bürgerinitiative Klage eingereicht und ein Eilverfahren angestrengt – beide Verfahren sind noch anhängig. Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht München (VG) die Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Ferienausschuss bestätigt. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in der Beschwerdeinstanz steht noch aus.
Im November 2022 wollte der Gemeinderat der Bürgerinitiative erneut eine Brücke bauen und hat die Entscheidung über ein eigenständiges Ratsbegehren auf Januar 2023 und den Abschluss des Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan Nr. 23b und Änderung des Flächennutzungsplans) – je nach Ausgang des eventuellen Entscheids – auf Ende April 2023 verschoben. Damit sollte genug Zeit bleiben, einen Ratsentscheid durchführen zu können. Darin hätte der Pullacher Bevölkerung in einer Abstimmung auch isoliert vom Bürgerbegehren die Frage vorgelegt werden können, ob das Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden soll oder nicht. Gleichzeitig wollte der Gemeinderat aber Rechtssicherheit und keine Situation, in der es noch offene gerichtliche Verfahren gibt. Denn sonst wäre das Ratsbegehren möglicherweise wieder vor Gericht angegriffen worden.
Den Vertretern des Bürgerbegehrens wurde deshalb vorgeschlagen, die Gerichtsverfahren zu beenden, um den Weg für eine positive Entscheidungsbasis des Gemeinderats freizumachen. Bis zur Gemeinderatssitzung am 24.01.2023 lagen allerdings keine die Verfahren beendenden Prozesserklärungen vor. Es wurde nur angekündigt, unter bestimmten Voraussetzungen eines der Verfahren, das gegen das Ratsbegehren, zu beenden. Zu den beiden anderen Verfahren wurde keine Aussage getroffen. Dies reichte den meisten der Gemeinderäte nicht aus, weiterhin Entgegenkommen zu zeigen, zumal die Bürgerinitiative in ihrer aktuellen Öffentlichkeitsarbeit Standpunkte wiederholte, die von der Verwaltung als längst widerlegt erachtet wurden und mit denen auch diverse persönliche Angriffe formuliert wurden.
In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 wird das Bauleitplanverfahren erneut auf der Tagesordnung stehen. Bis dahin sollen so viele Inhalte der Grundvereinbarung und des Städtebaulichen Vertrags wie möglich bereits abgearbeitet sein, da immer wieder Bedenken geäußert wurden, ob die Vertragsinhalte auch durchsetzbar seien. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Sicherung der Grundstücke der neu ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche für einen größeren Wertstoffhof und ein neues Gebäude für den Isartaler Tisch. Im Bebauungsplanentwurf sind die Nutzungen zwar festgeschrieben, der Kaufvertrag muss aber noch endverhandelt und abgeschlossen werden. Ebenso ist die Fläche für die Energiezentrale Wärme und Kälte im Bebauungsplanentwurf vorgesehen. Die privatrechtliche Grundstücksicherung für die IEP GmbH wird gerade verhandelt. Bis zur Sitzung im April wird voraussichtlich auch die Entscheidung des VGH im Eilverfahren vorliegen. Dann wird Klarheit bestehen, ob die Beschwerdeinstanz ebenso wie das VG von einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ausgeht oder zu einem anderen Ergebnis kommt.
Gemeinde Pullach