Heilmannstraßenprojekt: Antwort auf Offenen Brief

Die Vertreter des Bürgerbegehrens Heilmannstraße 53/55 wandten sich am 10. Oktober in einem Offenen Brief mit einem Fragenkatalog an Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund. Diese dort gestellten Fragen wurden wie folgt beantwortet:

  1. WIP: Wann wurde der Generalübernehmervertrag dem Gemeinderat vorgelegt?

Susanna Tausendfreund: Der konkrete Generalübernehmervertrag mit der BML BauService GmbH wurde dem Gemeinderat zur nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.05.2016 der Verwaltung den Auftrag erteilt hatte, einen entsprechenden Vertrag zur Realisierung des Projekts Heilmannstraße 53/55 vorzubereiten.

2. WIP: Wann wurde der Generalübernehmervertrag unterzeichnet?

Susanna Tausendfreund: Die Vertragsunterzeichnung fand am 04.08.2016 und am 08.08.2016 statt.

3. WIP: Wann wurde die Öffentlichkeit darüber informiert?

Susanna Tausendfreund: Der Beschluss vom 26.07.2016 wurde am 25.04.2017 öffentlich bekanntgegeben.

4. WIP: Wofür und wann wurden 1,1 Millionen Euro Abschlagszahlungen geleistet?

Susanna Tausendfreund: Inhalt des Vertrages ist, dass bestimmte Prozentsätze der Kosten zu einem definierten Zeitpunkt fällig sind. Mit Stand 14.06.2017 wurden fünf Prozent (400.000 Euro) fällig, die am 19.06.2017 überwiesen wurden. Die zweite Abschlagszahlung von neun Prozent (700.000 Euro) wurde im Juli 2017 fällig und am 01.08.2017 überwiesen.

5. WIP: Wann wurde der Antrag für die kommunale Wohnraumförderung gestellt?

Susanna Tausendfreund: Bereits im Jahr 2016 und auch in 2017 wurden etliche Gespräche mit der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern geführt und dort die jeweiligen Planungsstände vorgelegt. Noch vor Vertragsabschluss mit der BML BauService GmbH war abgeklärt, dass die Gemeinde für das Projekt Wohnbauförderung nach der 2. Säule des Wohnungspakts Bayern erhalten wird (30 Prozent der Grundstücks-, Planungs- und Baukosten). Der auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und der Kostenberechnung nach DIN 276 beruhende Förderantrag wurde mit Datum vom 05.10.2017 gestellt.