In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2023 wurde eine neue Entgeltordnung für die Benutzung des Pullacher Freizeitbads erlassen, die ab dem 01.10.2023 in Kraft tritt. Sie ersetzt die bis dato gültige Gebührensatzung vom 04.12.1997.
Die erlassene Entgeltordnung geht mit der Einführung eines neuen Kassensystems einher, das nach den Revisionsarbeiten des Freizeitbads von 18. September bis voraussichtlich Mitte November zum Einsatz kommt. Hierzu wird im Foyer des Pullacher Freizeitbads ein neuer Kassenautomat installiert, der unter anderem diverse elektronische Bezahlmöglichkeiten bietet. Perspektivisch wird es zudem die Möglichkeit geben, Tickets für das Freizeitbad und die Sauna vorab online über einen Webshop zu bestellen, die dann am Kassenautomat ausgegeben werden können.
Für die Zukunft ebenfalls von Vorteil: Das neue Kassensystem kann in den geplanten Neubau des Freizeitbads übernommen und beliebig um zusätzliche Module und Funktionalitäten erweitert werden.
Eine der wichtigsten Neuerungen der Entgeltordnung ist die Einführung von Jahreskarten und Geldwertkarten. Mit der personengebundenen Jahreskarte wird eine bisherige Angebotslücke geschlossen, die von den Gästen immer wieder angefragt wurde. Die übertragbare Geldwertkarte beinhaltet einen Preisnachlass von 10 Prozent. Damit wird der Rabatt der bisherigen 10-er-Karte beibehalten.
Weiterhin gibt es Ermäßigungen für verschiedene Besuchergruppen. Dazu zählen Kinder bis zum 16. Lebensjahr, Schüler, Studenten sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent, bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises sowie Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte. Bislang hatten Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres in Begleitung einer zahlenden Aufsichtsperson freien Eintritt, diese Regelung wird auf das 6. Lebensjahr erweitert.
Eine weitere Neuerung im Sinne der Gäste ist der freie Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher des Pullacher Freizeitbades an ihrem Geburtstag.
26.07.2023