In seiner Sitzung vom 18. September hat der Pullacher Gemeinderat die neuen Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. Isartal mBH und der Baugesellschaft München-Land einstimmig beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Dauer der Lebens- und Arbeitszeit in Pullach. Bislang mussten die Bewerber nachweisen, mindestens fünf Jahre lang ihren Hauptwohnsitz in Pullach zu haben oder seit mindestens acht zusammenhängenden Jahren in der Gemeinde zu arbeiten.
In der Neufassung ist eine Bewerbung möglich, sobald eine Person mindestens zwei Jahre lang seinen Hauptwohnsitz in Pullach hat oder seit mindestens zwei zusammenhängenden Jahren in der Gemeinde arbeitet. Insgesamt sind in den neuen Richtlinien elf Kriterien genannt, für die Punkte vergeben werden. Entsprechend der Punktezahl werden die Bewerberinnen und Bewerber auf die Warteliste gesetzt. Spezifiziert wurden die Voraussetzungen für Zusatzpunkte für Mitarbeiter im sozialen Bereich sowie für Aktive im Ehrenamt. Die Sitzungsvorlage mit den aktualisierten Vergaberichtlinien finden Sie hier.
(TOP 6, Vorlage 81 KB; darin enthalten: Richtlinien alt, S. 101-104; Richtlinien neu: S. 105-109).
Die Überarbeitung der Richtlinien geht auf einen Antrag der FDP vom 10. Oktober 2017 zurück. Der Sozialausschuss hatte daraufhin in zwei Sitzungen die Neufassung der Richtlinien diskutiert und erarbeitet. Berücksichtigt wurden dabei auch die besonderen Voraussetzungen für die Wohnungen in der Siedlung Wurzelseppstraße 40-50 der Baugesellschaft München-Land. Zudem sind bei den Neubauten Hans-Keis-Straße 26a und Heilmannstraße 53/55 Einkommensgrenzen einzuhalten. Die Beachtung der Grenzen ist wegen der Förderung durch den Freistaat notwendig.