Neue Linienführung der S7
Ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 ist eine neue Linienführung der S7 geplant, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr angekündigt wurde. Dazu hat die Pullacher CSU-Fraktion einen Antrag eingereicht. Die neue Linienführung der S7 beinhaltet eine Trennung der Ost- und West-Äste sowie eine Ausgliederung des West-Astes, zu dem die drei Pullacher Haltestellen gehören, aus der Stammstrecke mit der Endhaltestelle am Gleis 36 des Hauptbahnhofs (Starnberger Flügelbahnhof). Diese neue Linienführung hat aus Pullacher Sicht deutliche Nachteile. Fahrgäste der S7, die nicht oberirdisch am Hauptbahnhof ein- oder aussteigen wollen, müssten auf nicht wettergeschützten Bahnsteigen am Harras, am Heimeranplatz oder an der Donnersberger Brücke umsteigen bzw. warten. Hinzu kommt, dass der Umstieg an der Donnersberger Brücke zu Stoßzeiten problematisch ist, da sowohl der Bahnsteig als auch viele Züge der anderen ankommenden Linien bereits voll besetzt sind.
Aufgrund der Nachteile für Pullacher Fahrgäste der S7 wurde die Bürgermeisterin vom Gemeinderat beauftragt, den Freistaat Bayern und die zuständige Bayerische Eisenbahngesellschaft um Anpassungen der neuen Linienführung zu bitten. Der zentrale Verbesserungsvorschlag ist die weitere Anbindung der S7 an den Ostbahnhof mit Beibehaltung der Haltestellen auf der Stammstrecke. Darüber hinaus beinhalten die Vorschläge eine Anpassung des Fahrplans, damit umsteigende Fahrgäste Richtung Innenstadt nicht in voll ausgelastete Züge einsteigen müssen, und das Vorhalten eines Reservezugs am Hauptbahnhof zur Sicherstellung der pünktlichen Abfahrt Richtung Wolfratshausen. Der Beschluss des Gemeinderats wird den Teilnehmenden des Runden Tisches zur S7 vorgelegt, der Mitte Juli stattfindet. Dazu gehören unter anderem Vertreter und Vertreterinnen des Freistaats, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, des MVV, des Landkreises München und der weiteren Kommunen entlang der S7.
Zuschüsse für die Nachbarschaftshilfe
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war ein Antrag der Nachbarschaftshilfe Pullach e.V. auf die Gewährung von verschiedenen Zuschüssen. Seit rund 40 Jahren unterstützt die Nachbarschaftshilfe ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen in Pullach durch unentgeltliche Begleit- und Fahrdienstleistungen. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement leisten die aktuell ca. 50 Helferinnen und Helfer einen sehr wertvollen Beitrag zum Gemeindeleben. In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen dieser wichtigen Arbeit maßgeblich geändert. Die Anzahl an Hilfsbedürftigen ist deutlich gestiegen. Auch dadurch haben die Anforderungen an Organisation, Einsatzplanung und der Verwaltungsaufwand stark zugenommen. Um das umfangreiche Angebot weiterhin aufrechterhalten zu können, ist es für die Nachbarschaftshilfe notwendig, auch hauptamtliche Kräfte anzustellen.
Die Organisationsaufgaben sollen zukünftig von zwei Verwaltungskräften in Teilzeit übernommen werden, dazu gehört auch die Einrichtung der Infrastruktur für ein Büro. Darüber hinaus soll die Bereitstellung eines Springerfahrzeugs ermöglicht werden, das bei kurzfristigen Begleit- und Fahrdienstleistungen zum Einsatz kommen kann. Da sich die Nachbarschaftshilfe aus Förder- und Spendenmitteln finanziert, die bereits vollumfänglich für die bereits bestehenden Leistungen verwendet werden, hat sie für die Übernahme der neu entstehenden Kosten einen Antrag gestellt.
Dieser umfasst einen jährlichen Zuschuss für die Personal- sowie die Betriebs- und Wartungskosten des Fahrzeugs und einen einmaligen Investitionszuschuss für die Infrastruktur der Büroräume. Gemäß dem gefassten Beschluss des Gemeinderats werden diese Zuschüsse gewährt. Damit bringen sowohl der Gemeinderat als auch die Verwaltung, die mit der Nachbarschaftshilfe eng zusammenarbeitet, nochmals die große Wertschätzung für das Engagement der Nachbarschaftshilfe zum Ausdruck
Gemeinde Pullach i. Isartal
21.06.2024