Gemeinderat am 09.10.2018 – Handlungsempfehlungen für die Handlungsfelder (4) “Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur” und (1) “Bauliche Entwicklung”

Das Büro Terrabiota stellt in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates die OEP-Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Handlungsfeldern vor.Es gibt fünf Handlungsfelder:

(1) Bauliche Entwicklung
(2) Verkehr
(3) Freiflächen und Umwelt
(4) Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur
(5) Nahversorgung und Wirtschaft
Im Bereich „Ortskern“ finden sich alle o.g. Handlungsfelder wieder.

Die Leitziele für das Handlungsfeld (4) „Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur“ sind:

  1. Der Pullacher Ortskern ist ein lebendiger Treffpunkt für alle Generationen und
    Interessensgruppen.
  2. Schulen tragen zur Belebung und Stärkung des Ortskerns bei.
  3. An allen Schulen können hochwertige pädagogische Konzepte verfolgt werden. Die Schulen verfügen über die entsprechenden, flexibel nutzbaren Räume. Die Schulen sind barrierefrei.
  4. Pullach hat ein gut gefächertes Sportangebot und nutzt Vereins- und Schulsportanlagen im Rahmen seiner räumlichen Möglichkeiten.
  5. Die Gemeinde unterstützt zeitgemäßes, alten- und behindertengerechtes Wohnen für ein selbstbestimmtes Leben und hat die Rahmenbedingungen und die dafür nötige Infrastruktur geschaffen.
  6. Für die qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendbetreuung stehen Räume und Freiflächen in angemessener Größe und zielgruppengerechter Ausstattung zur Verfügung. Jugendliche haben in ausreichendem Maß auch Flächen und Treffpunkte im öffentlichen Raum.
  7. VHS, Musikschule und Vereinen stehen angemessene Räume zur Verfügung. Vorteile durch intelligentes Raummanagement werden genutzt.
  8. Pullach verfügt über ein neu gebautes Hallenbad als Familien- und Sportbad.
  9. Das Warnberger Feld wird für öffentliche Spiel- und Freizeitflächen genutzt.

Die Leitziele für das Handlungsfeld (1) „Bauliche Entwicklung“ sind:

  1. Bei baulichen Entwicklungen in der Gemeinde werden stets Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt und angemessen unterstützt.
  2. Zwischen Bahnhofsareal, Kirchplatz und Rathaus existiert eine attraktive, qualitätsvolle und von allen Bevölkerungsgruppen genutzte Erweiterung des alten Ortskerns.
  3. Die Gemeinde bietet in angemessenem Umfang bezahlbaren und attraktiven Wohnraum.
  4. Die Gemeinde hat die Entwicklung, Nutzung und Gestaltung des BND-Geländes konzeptionell und planerisch umfassend vorbereitet. Die gemäß Entwicklungskonzept wesentlichen Teilflächen sind im Eigentum der Gemeinde.
  5. In Pullach existieren Angebote verschiedenster Wohnformen und Serviceeinrichtungen für alle Generationen.
  6. Das Areal des Staatsbahnhofs ist durch maßvolle Bebauung und Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude aufgewertet. Es besteht eine gute Mischung aus Wohn-, Gewerbe- und Bürogebäuden.

In der Sitzung des Gemeinderates am 09.10.2018 wurden unter TOP 4 die Handlungsempfehlungen für die Handlungsfelder (4) “Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur” und (1) “Bauliche Entwicklung” beraten.
Unter Downloads befinden sich die Präsentation des Büros Terrabiota und die verabschiedeten Handlungsempfehlungen.