Energiespartipp: Das „Heizungsgesetz“ und seine Auswirkungen

Das sogenannte Heizungsgesetz heißt richtig Gebäudeenergiegesetz, abgekürzt GEG. Es ist in seiner aktuellen Version seit Januar 2024 gültig und hat zum Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und Deutschlands Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten zu verringern. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit Gas oder Öl betrieben.

Die wichtigsten Regelungen für Hauseigentümer im Kurzüberblick:

  • In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen seit Jahresbeginn nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, ist die Pflicht zu einer Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil an die kommunale Wärmeplanung geknüpft: Die Kommune entscheidet zunächst, wie die Wärmeversorgung organisiert und die Infrastruktur ausgebaut wird. Die Pläne zeigen zum Beispiel, wo Wärme- oder Wasserstoffnetze errichtet oder erweitert werden sollen. Mit diesem Wissen fällt Bürgern ihre Investitionsentscheidung dann leichter.
  • In Kommunen bis 100.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung laut Gesetz bis 30. Juni 2028 vorliegen. Bis die Wärmeplanung im Ort greift, dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden – jedoch besteht eine Beratungspflicht, denn diese Entscheidung ist mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Zudem müssen solche Gas- oder Ölheizungen ab 2029 steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan, oder Wasserstoff nutzen.
  • Nach dem 30. Juni 2028 müssen neu eingebaute Heizungen in jedem Fall zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wichtig: Es geht um den Einbau NEUER Heizungen. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. Ist bei einer defekten Heizung keine Reparatur mehr möglich, sieht das GEG mehrjährige Übergangsfristen vor. Für diese Übergangszeiten können Sie eine gebrauchte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung einbauen lassen – und in Ruhe Ihr regeneratives Heizsystem planen (z. B. Wärmepumpe, Solarenergie, Pellets) bzw. auf den Anschluss an ein Wärmenetz warten. Erst ab dem Jahr 2045 sind fossile Heizsysteme vollständig verboten.

Bei allen Fragen zum Thema Energie steht Ihnen das unabhängige Expertenteam der Energieagentur Ebersberg – München mit vielen, Großteils kostenlosen Beratungsangeboten gerne zur Seite. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular auf deren Website für alle Anfragen und beachten Sie die regelmäßigen Online-Basis-Beratungen! 

Mehr Informationen: www.energieagentur-ebe-m.de.

02.10.2024