eID-Karte

Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Sie können sich mit ihr im Internet und an Automaten/Selbstbedienungsterminals identifizieren. Dadurch können Sie einfacher mit Behörden, Banken, Versicherungen, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und sich entsprechend legitimieren.

Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

Mehr Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal.

Bei einem Umzug muss die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert werden. Dazu muss die eID-Karte im Original im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

Zuständigkeit:

Im Freistaat Bayern ist die (Wohnsitz-) Gemeinde zuständig zur Ausstellung der eID-Karte.

Voraussetzung:

  • Unionsbürger/in oder Staatsangehörige/r eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört
  • Mindestalter 16 Jahre

Erforderliche Unterlagen:

Nationale gültige Identitätsdokumente im Original (Personalausweis oder Reisepass)

Gültigkeit:         10 Jahre

Gebühr:               37 €

Hinweise zur Abholung:

Sie werden schriftlich von uns benachrichtigt, sobald wir Ihre eID-Karte von der Bundesdruckerei erhalten. Die eID-Karte ist persönlich abzuholen. Zur Abholung der eID-Karte durch einen Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.

Tel. 089/ 744 744-320   oder  ewo@pullach.de