Die Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. Isartal mbH verfügt über 565 Wohnungen, davon sind 27 barrierefrei. Zusätzlich verwaltet die Wohnungsbaugesellschaft 20 Wohnungen in der Hans-Keis-Straße 26 a und 22 Wohnungen in der Heilmannstraße 53/55, darunter eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen (Gemeinsam leben lernen).
Zudem gibt es 32 Wohnungen aus dem Bestand der Baugesellschaft München-Land GmbH.
Die Wohnungen befinden sich überwiegend in der Hans-Keis-Straße, Heilmannstraße, Am Grundelberg und in der Vormbrocksiedlung (Richard-Wagner-Straße, Schubert Straße, Beethovenstraße und Metzstraße).
Hauptgesellschafter sind die Gemeinde Pullach, die Firma LINDE AG und die Firma United Initiators GmbH. Sie haben das alleinige Belegungsrecht dieser Wohnungen, wobei die Gemeinde Pullach anhand eines Kriterienkataloges bei einem Großteil der Wohnungen entscheiden kann, welche Bürgerinnen und Bürger Mieter werden können.
Wir sehen die Wohnungen für Bürgerinnen und Bürger vor, deren Wohnsituation zurzeit nicht optimal ist. Das gilt natürlich auch für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ein senioren- oder behindertenfreundliches Zuhause benötigen bzw. in dringend benötigten Bereichen arbeiten oder sich ehrenamtlich einbringen (z.B. Kinder- und Seniorenbetreuung, gemeindliche Beschäftigte, Freiwillige Feuerwehr, Vereine).
Für ein Mietverhältnis in den Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft müssen Sie sich bewerben. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass Sie mit Wartezeiten rechnen müssen.
Haben Sie Interesse, Mieter bzw. Mieterin der Wohnungsbaugesellschaft zu werden? Wir haben alle wichtigen Informationen und Kriterien zur Vergabe der Wohnungen sowie den Wohnungsantrag für Sie zusammengestellt – siehe Downloads.
Rückfragen beantworten wir gerne per Mail unter wohnung@pullach.de oder telefonisch unter 089/744 744-130. Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben möchten, oder Fragen hierzu haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Wichtig: Die Bewerbung (der Antrag auf Zuteilung einer Wohnung) muss spätestens nach einem Jahr verlängert werden, wenn bis dahin kein Angebot für eine Wohnung erfolgt ist.