Liebe Pullacherinnen und Pullacher,
das Bauleitplanverfahren Nr. 23b war Gegenstand der Beratungen in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Juli. Der Städtebauliche Vertrag und die Grundvereinbarung mit United Initiators wurden unterzeichnet und veröffentlicht, alle Abwägungen sind abgeschlossen. Es stehen nur noch der Satzungs- und der Feststellungsbeschluss aus. Diese hat der Gemeinderat noch nicht gefasst. Grund ist die Zulassung des am 13. Juli eingereichten Bürgerbegehrens zum „Stopp der Bauleitplanung an der Dr.-Gustav-Adolph-Str.“ mit folgender Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach i. Isartal die laufende Bauleitplanung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b „Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße“ sowie die erste Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan „Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße“ im Parallelverfahren einstellt?“
Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren zugelassen und entschieden, gleichzeitig ein Ratsbegehren durchzuführen, also die Abstimmung über eine weitere Fragestellung, die vom Gemeinderat formuliert wurde.
Die Bürgerentscheide, die beide Fragestellungen umfassen, werden am Sonntag, den 23. Oktober 2022 durchgeführt. Alle Wahlberechtigten Pullachs erhalten ihre Abstimmungsunterlagen mit ergänzenden Informationen und Unterlagen zur brieflichen Abstimmung von der Gemeinde per Post. Auch eine Abstimmung im Wahllokal wird möglich sein. Sofern das Ratsbegehren Zustimmung findet, wird das Bauleitplanverfahren zum Abschluss gebracht und die erzielten Verhandlungsergebnisse kommen zum Tragen. Sollte das Bürgerbegehren mehrheitlich unterstützt werden, wird das Verfahren, das die Gemeinde seit über zwei Jahren beschäftigt hat, eingestellt. Damit könnte das Projekt der Firma United Initiators dann dennoch auf Basis der gültigen Bebauungspläne von 1995 und 2001 umgesetzt werden. Die kompaktere und flächensparendere Neuordnung des Geländes und alle im Städtebaulichen Vertrag und der Grundvereinbarung getroffenen Regelungen zugunsten der Gemeinde würden damit entfallen. Darunter fallen die Lagerbegrenzung organischer Peroxide, die Beschränkung auf nur einen Großkamin, die Flächen für einen größeren Wertstoffhof und den Isartaler Tisch sowie für eine Energiezentrale der IEP und viele weitere Vereinbarungen, die Sie unter www.pullach.de im Detail in den beiden Vertragswerken nachlesen können. Geben Sie dafür einfach den Suchbegriff „Grundvereinbarung“ ein.
Die Entscheidung, das Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid zuzulassen, wurde vom Gemeinderat entgegen der juristischen Einschätzung, dass dieses Mal zwar die Fragestellung korrekt sei, die Begründung jedoch erhebliche Mängel aufweise, gefasst. Dass keine Fraktion geschlossen abstimmte, zeigt, dass die Entscheidung keine einfache war. Überwogen hat der pragmatische Gedanke, die Bürgerinnen und Bürger über dieses umstrittene Thema für oder gegen die Bauleitplanung entscheiden zu lassen. Eine erneute Ablehnung wäre auf Unverständnis gestoßen, auch wenn sie rechtlich korrekt gewesen wäre. Unter anderem behauptet die Bürgerinitiative in der Begründung des Bürgerbegehrens nämlich, dass die Gemeinde den Städtebaulichen Vertrag nicht veröffentlichen werde und der neue Bebauungsplan dreimal so viel Baufläche enthalte, wie der alte. Beides ist nachweislich falsch oder zwischenzeitlich überholt. Auch weitere Zahlen und Daten sind nicht korrekt und daher irreführend.
Die Fakten rund um das Bauleitplanverfahren wird die Verwaltung nun nochmals zusammenstellen, damit Sie alle gut informiert sind. Die Fragestellung des Ratsbegehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach i. Isartal das Bauleitplanverfahren Nr. 23b und die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Dr.-Gustav-Adolph-Straße“ abschließt und in Kraft setzt, damit
– das Logistikprojekt „Big Wings“ nicht auf Basis der alten Bebauungspläne von 1995 und 2001 genehmigt werden muss,
– das bestehende Baurecht nicht erweitert, sondern mit den erzielten neuen Rahmenbedingungen auf geringerer Fläche neu geordnet wird,
– die Gemeinde bzw. die IEP dort Flächen für einen größeren kommunalen Wertstoffhof und den „Isartaler Tisch“ (ca. 6.350 m²) sowie eine Energiezentrale Wärme und Kälte für die Geothermieversorgung Pullachs (ca. 2.000 m²) erwerben können,
– Naturschutzflächen neu geschaffen und Waldflächen ausgeglichen und aufgewertet werden und
– die Verpflichtungen und Erklärungen aus dem Städtebaulichen Vertrag und der Grundvereinbarung vom 26.07.2022 wirksam werden, u. a. Beschränkung der Lagermengen von Gefahrstoffen, Regelungen zum Natur-, Arten- und Klimaschutz, Umstellung auf Erneuerbare Energien, Neubau von Werkswohnungen auch zur Sicherung der Werksfeuerwehr, Lenkung des Lieferverkehrs?
Bitte machen Sie sich mit den Fakten vertraut, damit Sie am 23. Oktober 2022 gut informiert entscheiden können. Alle wesentlichen Informationen haben wir auf www.pullach.de im Bereich „Bürgerentscheid United Initiators“ für Sie gebündelt und bereitgestellt. Dieser Bereich ist direkt auf der Startseite unter „Oft gesucht“ verlinkt.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin
02.08.2022
*Korrektur: Liebe Pullacherinnen und Pullacher, leider hatte sich der Fehlerteufel in diesem Bürgerbrief eingeschlichen. Sie lesen in diesem Brief, dass im Zusammenhang mit den 13:5 Stimmen für ein Bürgerbegehren keine Fraktion geschlossen abgestimmt habe. Tatsächlich hatte die CSU-Fraktion hier aber bei voller Anwesenheit geschlossen dafür gestimmt.