Bürgerbrief: (Jugend-)Schöffen gesucht

Noch bis 21. April können Sie sich als Schöffe oder Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bewerben. Schöffen und Jugendschöffen an den Strafgerichten haben eine verantwortungsvolle Aufgabe: sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht München und am Landgericht München I und damit Teil der Rechtsprechung. Dabei treffen sie ihre Entscheidungen gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Für jede Verurteilung, jedes Strafmaß und jeden Freispruch ist eine Mehrheit erforderlich. Somit muss für die Beurteilung des jeweiligen Falles, der einem Angeklagten zur Last gelegt wird, Einvernehmen oder eine Entscheidung mit dem Richter bzw. der Richterin erzielt werden.

Die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten muss daher verantwortungsvoll erfolgen. Als vom Kreistag gewählte Vertrauensperson des Landkreises München und Beisitzerin des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht München darf ich an der Wahl der neuen Schöffinnen und Schöffen mitwirken. Dem Wahlausschuss gehören außerdem der zuständige Richter des Amtsgerichts München als Vorsitzender, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter, sowie sechs Vertrauenspersonen aus der Stadt München an.

Der Gemeinderat der Gemeinde Pullach i. Isartal und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises München beabsichtigen vor der Entscheidung im Wahlausschuss etwa doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, wie Schöffen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Pullach bzw. im Landkreis München wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen bzw. einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen zur Ausübung des Schöffenamts finden Sie auf unserer Website.

Ich danke allen, die sich bereits beworben haben. Zur lebendigen Ausgestaltung der Demokratie und der Förderung der Grundsätze der verfassungsrechtlich verankerten Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive würde ich mir wünschen, dass sich noch weitere Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde für dieses Amt bewerben.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

Bewerbung als Schöffe

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 21.04.2023 bei der

Gemeinde Pullach i. Isartal
Abt. 1, Sachgebiet Wahlen – Karin Meißner
Johann-Bader-Str. 21
82049 Pullach i. Isartal
E-Mail: karin.meissner@pullach.de
Tel.: 089/744 744 101
Zimmer Nr. E 21

Bewerbung als Jugendschöffe

Bewerbungen für das Jugendschöffensamt sind beim Jugendamt des Landkreises München einzureichen:

Frau Yildizoglu
E-Mail: jugendschutz@lra-m.bayern.de
Telefon: 089/6221-2265

Formulare für die Bewerbung finden Sie in diesem Beitrag, in den Downloads.

28.3.2023