Bürgerbrief: Bürger- und Ratsbegehren: Aktueller Stand

Eigentlich hätten am 23. Oktober, wie vom Gemeinderat beschlossen, gleichzeitig das Bürger- und Ratsbegehren inklusive der dazu gehörigen Stichfrage stattfinden sollen. Da die Bürgerinitiative aber den Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Bezeichnung des Ratsbegehrens beim Verwaltungsgericht München beantragt hat, wurde das Verfahren zum Ratsbegehren rechtlich angehalten. Bereits dadurch wäre eine fristgerechte und gleichzeitige Durchführung beider Entscheide nicht mehr möglich gewesen.

Darüber hinaus war die ursprüngliche Formulierung der Fragestellung zum Bürgerbegehren zwischenzeitlich nicht mehr aktuell.  Deshalb erhielt die Bürgerinitiative nach der letzten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien die Möglichkeit, eine weitere Stellungnahme zur bereits abgegebenen Begründung für den Bürgerentscheid vorzulegen.  

In diesem Zusammenhang hat uns die Rechtsaufsicht des Landratsamts München mitgeteilt, dass über diese Darstellung der Bürgerinitiative, wie auch über die Begründung des vom Gemeinderat beschlossenen Ratsbegehrens, unbedingt der Gemeinderat bzw. der Ferienausschuss jeweils einen Beschluss fassen müsste, denn die Darstellung ist Bestandteil der für die Entscheide zu versendenden Unterlagen.

Zudem hat die Gemeinde am 25. August Kenntnis von einer Rechtsaufsichtsbeschwerde der Firma United Initiators erhalten. Darin wird die Rechtmäßigkeit des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses zur Zulässigkeit des Bürgerentscheids in Frage gestellt.

Außerdem hatten die Vertreter der Bürgerinitiative ebenfalls am 25. August vor der Ferienausschusssitzung beim Verwaltungsgericht schon angekündigt unmittelbar Klage einzureichen, wenn der Ferienausschuss weiter an dem Ratsbegehren festhält. 

In der Sitzung des Ferienausschusses vom 29. August ging es also darum, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um auch zu einem möglichen späteren Zeitpunkt beide Entscheide mit Stichfrage gleichzeitig durchführen zu können.

Dazu mussten zuerst aber die Beschlüsse des Gemeinderats zur  Durchführung beider Entscheide am 23. Oktober aufgehoben werden, sonst hätten die Entscheide an zwei verschiedenen Terminen stattfinden müssen. Auch eine Stichfrage wäre dann nicht mehr möglich gewesen.

Der Ferienausschuss beschloss nach intensiver Beratung aber nicht nur die Aufhebung der Beschlüsse, sondern auch die Unzulässigkeit des von der Bürgerinitiative initiierten Bürgerentscheids. Ebenso wurde die Stellungnahme der Bürgerinitiative zurückgewiesen. Das bedeutet nun, das nach jetzigem Stand am 23. Oktober weder ein Bürgerentscheid noch ein Ratsbegehren stattfinden können.

Mir ist bewusst, dass es sich hier um eine rechtlich äußerst komplizierte Materie handelt. Ich hoffe dennoch, dass die Darstellung des Sachverhalts und die Beweggründe für die getroffenen Entscheidungen des Gremiums nachvollziehbar sind.

Beste Grüße
Ihr Dr. Andreas Most
Zweiter Bürgermeister

30.08.2022