Anmeldung einer Verkehrsbeeinträchtigung

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, wenn Sie eine Maßnahme planen, die den Straßenverkehr beeinträchtigen könnte. Sollten Sie Ihren Antrag nicht rechtzeitig stellen, kann er eventuell aus Fristgründen nicht mehr genehmigt werden. Daher empfehlen wir Ihnen eine frühestmögliche Antragstellung. Zu den Maßnahmen zählen zum Beispiel

  • Bauarbeiten auf Verkehrsflächen
  • Filmaufnahmen auf Verkehrsflächen
  • Container auf Verkehrsflächen
  • Haltverbote bei einem Umzug
  • Straßenfeste
© Gemeinde Pullach
© Gemeinde Pullach

Stellen Sie bei uns einfach einen Antrag auf die „Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung“. Wir helfen Ihnen dann schnell weiter. Das Formular finden Sie unten unter Downloads.

Grundsätzlich gilt, dass ohne Genehmigung keine Halteverbotsschilder aufgestellt werden dürfen. Wurde der Antrag von der Gemeinde bestätigt, müssen Sie vier Tage vor dem Umzugstermin/Ereignistag die Schilder aufstellen. Das Halteverbot ist nämlich ert rechtskräftig wenn es drei volle Tage im Voraus angekündigt wurde. Der Tag des Aufstellens zählt allerdings nicht in diese Frist.
Dadurch wird den parkenden Anwohnern eine ausreichende Zeit gegeben, den Platz zu räumen.

Die Schilder müssen genau so aufgestellt werden, wie dies in der Genehmigung beschrieben wird. Die Gemeinde kann unter Umständen Einschränkungen machen, wenn beispielsweise Behindertenparkplätze von einer mobilen Halteverbotszone betroffen wären.

Um die Beschilderung muss sich der Antragsteller selbst kümmern. Hierfür finden Sie im Internet Schilderdienste, die in Ihrem Auftrag die Schilder verkehrssicher und ordnungsgemäß aufstellen und auch wieder entfernen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Tel: 089/ 744 744 -0 oder bauverwaltung@pullach.de

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