Die Steuer für den Hund

Sie müssen für Ihren vierbeinigen Liebling Hundesteuer zahlen. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Hund in unserer Gemeinde anzumelden – und zwar dann, wenn Ihr Hund vier Monate oder älter ist.

© sanjagrujic / Fotolia
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Wie melden Sie Ihren Hund an?

Bitte lassen Sie uns das Hundeanmeldeformular rechtzeitig und unterschrieben zukommen – Sie bekommen dann von uns einen entsprechenden Bescheid und die Hundesteuermarke.

Wie hoch ist die Steuer?

Laut unserer Hundesteuersatzung beträgt die jährliche Steuer für jeden Hund 50 Euro.

Die Steuerpflicht in unserer Gemeinde entfällt, wenn Sie mit dem Hund umziehen, den Hund abgeben oder das Tier stirbt. Dann müssen Sie den Hund abmelden.

Wie melden Sie den Hund ab?

Bitte lassen Sie uns das Hundeabmeldeformular rechtzeitig und unterschrieben zukommen. Wir erstellen dann einen Aufhebungsbescheid für die Hundesteuer.

Alle Informationen zum Thema Hundesteuer enthält unsere Hundesteuersatzung.

25.04.2024