Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung
Die Gemeinde Pullach i. Isartal erlässt folgende Allgemeinverfügung:
1. Die öffentlichen Einrichtungen
- Bürgerhaus mit Bücherei
- Freizeitbad
- Sportstätten an der Gistlstr. 2
- Sport- und Freizeitanlagen zwischen der Margarethenstr. und der S-Bahn
- sowie die Turnhallen und deren Außenbereiche in der Gemeinde Pullach i. Isartal (außerschulische Nutzung)
dürfen ab Bekanntgabe nicht genutzt werden.
2. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird angeordnet.
3. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Pullach i. Isartal, 13.03.2020
Susanna Tausendfreund