Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen (Kostensatzung) vom 17.05.2022. Die Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) und Art. 23 i. V. m., Art. 89 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) i. V. m. § 2 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. September 2014, folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:
§ 1
Die Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).
§ 2
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem jeweils aktuellen Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis zu fünfundzwanzigtausend Euro.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.07.2022 in Kraft.
(1) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen (Kostensatzung) vom 08.12.2004 (in Kraft getreten zum 01.01.2005) außer Kraft.
Pullach i. Isartal, den 17. Mai 2022
Versorgungs-, Bau- und Servicegesellschaft (VBS) Kommunalunternehmen
Tino Schiebe-Berning Peter Kotzur
kaufmännischer Vorstand technischer Vorstand