Wir haben zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung Finanzen folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeitung Umsatzsteuerrecht und Tax Compliance (m/w/d)
in Teil- oder Vollzeit
Das erwartet Sie bei uns:
- Umsetzung der Neuregelungen der Unternehmereigenschaft von Kommunen (§ 2b UStG)
- Entwicklung und Implementierung eines Systems zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten (Tax Compliance Management System)
- Eigenständige Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen inkl. der Steuererklärungen für BgA in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Prüfung bestehender Verträge und Beratung beim Abschluss neuer Verträge mit umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten
- Beratung der Fachbereiche bei Fragen zur Umsatz- und Körperschaftsteuer
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Möglichkeit zur Übernahme einer leitenden Funktion
- Eine Veränderung des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor
Das bringen Sie mit:
- Ein Studium zum Dipl. Verwaltungswirt (m/w/d) bzw. Dipl. Finanzwirt (m/w/d) oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) mit Zusatzqualifikation zum Steuerfachwirt (m/w/d) oder alternativ ein Studium im Bereich des Steuerrechtes
- Kenntnisse in der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) und Betrieben gewerblicher Art (BgA)
- Eigenständige und engagierte Arbeitsweise und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Kenntnisse im kommunalen Haushaltsrecht (Kameralistik) sind von Vorteil
- Mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert
Das bieten wir Ihnen:
- Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem modernen Umfeld und einem sympathischen Team
- Eine unbefristete (Teilzeit-) Stelle und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
- Gleitende Arbeitszeiten
- Flexible Regelungen zum mobilen Arbeiten gemäß der geltenden Dienstvereinbarung
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie zusätzliche Sonderurlaube
- Eine tarif- und leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und den persönlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe A12 BayBesG bzw. bis zur Entgeltgruppe 11 nach TVöD
- Jahressonderzahlung und eine jährliche Leistungsprämie
- Die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen wie beispielweise Zeitzuschläge u. a. für Überstunden
- Eine betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Gewährung einer Arbeitsmarktzulage für Tarifbeschäftigte
- Gewährung einer Großraumzulage München für Tarifbeschäftigte
- Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses
- Umfassende Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildung
- Perspektiven zur beruflichen Weiterentwicklung
- Höhenverstellbare Schreibtische
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bis spätestens 28.10.2024 an die
Gemeinde Pullach i. Isartal
Abteilung Haupt- und Personalverwaltung
Johann-Bader-Straße 21
82049 Pullach i. Isartal
oder an
bewerbung@pullach.de
Bitte verwenden Sie in einer E-Mail-Bewerbung ein PDF-Format, da aus Sicherheitsgründen Anhänge anderer Formate nicht angenommen werden können. Die maximale Gesamtgröße aller Dokumente sollte dabei 8 MB nicht überschreiten.
Sollte eine elektronische Bewerbung für Sie nicht möglich sein, können Sie Ihre Unterlagen auch in Papierform einreichen. Bitte verwenden Sie hierbei nur Kopien, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesendet werden können, sondern unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Andre Schneider
Abteilungsleitung Finanzen
Tel: 089/744 744-201
E-Mail: Andre.Schneider@pullach.de
Petra Kern
Leitung Personalverwaltung
Tel: 089/744 744-102
E-Mail: kern@pullach.de
Ihre personenbezogenen Daten erhalten im Bewerbungsverfahren:
- Die Personal- sowie die zuständige Fachabteilung zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung
- Der Personalrat zur Wahrung seiner Beteiligungsrechte nach dem BayPVG
- Die Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Neunten Sozialgesetzbuch
- Der Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung über die Einstellung (sofern aufgrund der Eingruppierung erforderlich)
Dieser Beitrag ist bis Dienstag, 29. Oktober 2024 online.