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Die Gemeinde Pullach i. Isartal erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (hier: starker Pendler-, Werks- und Mitarbeiterverkehr) aufgrund §§ 44 und 45 StVO folgende Anordnung:
1. In der Zugspitzstraße (inkl. Hermann-Roth-Weg), zwischen Dr.-Carl-von-Linde-Straße und Ortsgrenze, wird für beide Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h (Zeichen 274-40) beschränkt.
2. Die Anordnung in Ziff.1 ist durch Anbringung der Zeichen 274-40 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h“ darzustellen.
3. Für die Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen sorgt die Gemeinde Pullach i. Isartal (gemeindlicher Bauhof).
4. Die Anordnung in Ziff. 1 tritt mit Anbringung der Beschilderung in Kraft.
Aushang vom 18.03.2022 bis 18.04.2022