Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat der Gemeinde Pullach im Isartal am 19.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit               93.130.500 Euro

und                   im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit               56.318.100 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)     305 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                            305 v. H.

Die Fälligkeiten der Grundsteuer werden für Kleinbeträge wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuerbeträge mit einem Jahresbetrag von nicht mehr als 15,00 Euro werden am 15. August eines jeden Jahres mit ihrem Jahresbetrag fällig.
  2. Grundsteuerbeträge mit einem Jahresbetrag von nicht mehr als 30,00 Euro werden am 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres zu je einer Hälfte des Jahresbetrags fällig.

Für diejenigen Steuerschuldner, die einen Antrag nach § 28 Abs. 3 GrStG auf Entrichtung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag gestellt haben, wird die Grundsteuer am 1. Juli eines jeden Jahres fällig.

2. Gewerbesteuer                                                                                     260 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom

9. bis 20. Dezember 2024

im Rathaus Pullach (Kämmerei, Zimmer 112) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gem. der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Rathaus (Kämmerei, Zimmer 112) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden sowie im Internetauftritt der Gemeinde zur Einsicht bereit liegen.

Pullach i. Isartal, 20.11.2024

Dieser Beitrag ist bis Mittwoch, 31. Dezember 2025 online.