Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Mäuseburg“ im Bereich der Margarethenstraße 15 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

1. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches

2. Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 30.01.2024 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Mäuseburg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.

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Dieser Beitrag ist bis Freitag, 14. Februar 2025 online.