Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Mäuseburg“ im Bereich der Margarethenstraße 15 für die gemeindeeigenen Anwesen mit den Flurstücknummern 126, 131 (Teilfläche), 131/4 (Teilfläche), 138 und 139 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 den Bebauungsplan Nr. 43 „Mäuseburg“ in der Fassung vom 08.04.2025 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan schwarz umrandet bzw. farblich markiert dargestellt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

II.    Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung im Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal, Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach i. Isartal, Abteilung 3.1 Bauverwaltung l, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Einsichtnahme kann während der Öffnungszeiten

Montag, Dienstag:     8 bis 12 Uhr

Donnerstag:                8 bis 12 Uhr, 15 bis 18 Uhr

Freitag:                        8 bis 12 Uhr

(außer an Feiertagen)

und nach Vereinbarung unter der Rufnummer 089 744744-510 erfolgen.

Der Bauleitplan ist im Internet unter www.pullach.de veröffentlicht. Die Unterlagen sind über das Website-Menü Service > Planen & Bauen > Bebauungsplan, den Kurzlink go.pullach.de/bplan oder über QR-Code erreichbar.

Dieser Beitrag ist bis Mittwoch, 28. Mai 2025 online.