Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 “Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße” im Bereich der Margarethenstraße: Einleitung des Verfahrens zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2024 wurde die Abwägung über die Stellungnahmen auf den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden/Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) vorgenommen und der Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 “Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße” (Stand vom 24.09.2024) gefasst.

Es wurde zudem die Einleitung des Verfahrens zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet sowie der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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Dieser Beitrag ist bis Montag, 04. November 2024 online.