Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes umfasst das gemeindeeigene Anwesen im Bereich der Margarethenstraße mit der Flurstücknummer 131 (Teilfläche).
Städtebauliche Zielstellung des Bauleitplanverfahrens:
Auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der Margarethenstraße (Teilfläche aus Fl.-Nr. 131) plant die Gemeinde Pullach i. Isartal die Errichtung eines Gebäudes für die Jugendfreizeitstätte mit einer Skater- und Streetball-Anlage. Die gemeinsame Planung wird im nordwestlichen Bereich des Grundstücks verortet und soll über eine nicht-öffentliche Erschließungsstraße parallel zur Bahnlinie im Westen erschlossen werden. Der Baukörper der Jugendfreizeitstätte soll gemäß emissionsschutzrechtlichen Aspekten positioniert und ausgeformt werden, so dass dieser inklusive ergänzender Schallschutzelemente dem Schallschutz, verursacht durch die Skater- und Streetball-Anlage, gegenüber der Wohnbebauung Rechnung trägt. Hierzu soll eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Hinweis:
Ein Bebauungsplanentwurf liegt noch nicht vor. Sobald dieser vorliegt wird dieser dem Gemeinderat vorgelegt und das Gremium entscheidet über die Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange.
Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 4a Abs. 4 BauGB):
1. Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (I)
2. Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (I)
Online verfügbar:
(I) vom 05.07.2021 bis heute