
Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet. Bitte sicherheitshalber FFP2- oder OP-Maske tragen, danke!
Termin bitte telefonisch 089/744 744-0 oder per Kontaktformular vereinbaren.
Die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher und einen Taubblinden-Assistenten werden vom Landratsamt erstattet. Es ist wichtig, im Aufklärungsgespräch vor der Corona-Impfung alle gesundheitlichen Fragen klären zu können. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden Bürgerinnen und Bürgern zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbstständig zu organisieren.
Zur Kostenübernahme kann die Rechnung an folgende Adresse gestellt werden:
Landratsamt München
Ref. 3.2 Corona-Rechnungen
Postfach 90 07 51
81507 München
Hintergrund
Die Kosten für Gebärdendolmetscher zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie vom Freistaat Bayern erstattet.
Wer sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchte, findet dazu einen Film in Gebärdensprache.
Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131/6808-2202 kontaktieren.