
Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet. Bitte sicherheitshalber FFP2- oder OP-Maske tragen, danke!
Termin bitte telefonisch 089/744 744-0 oder per Kontaktformular vereinbaren.
Die Gemeinde Pullach unterstützt die Pullacher Familien mit Kindern bis zum 10. Geburtstag mit einem freiwilligen, kommunalen und einkommensabhängigen Erziehungsgeld. Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Für die Zahlung ausgenommen ist nur der Zeitraum, in dem die Familie das Familiengeld des Freistaates Bayern bezieht (Informationen und Antrag unter www.zbfs.bayern.de). Um das freiwillige kommunale Erziehungsgeld erhalten zu können, stellen Sie einen Antrag bei der Gemeinde. Das Antragsformular für das kommunale Erziehungsgeld 2022 können Sie hier herunterladen.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag abgegeben werden:
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus, Daniela Wimmer, unter Tel. 089/744 744-214 oder per E-Mail an: wimmer@pullach.de gerne zur Verfügung.