Kommunales Erziehungsgeld 2025: Anträge können ab sofort gestellt werden

Anträge stehen zum Download bereit und können ab sofort abgegeben werden

Die Gemeinde Pullach unterstützt die Pullacher Familien mit Kindern bis zum 10. Geburtstag mit einem freiwilligen, kommunalen und einkommensabhängigen Erziehungsgeld. Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Für die Zahlung ausgenommen ist nur der Zeitraum, in dem die Familie das Familiengeld des Freistaates Bayern bezieht (Informationen und Antrag unter www.zbfs.bayern.de).

Um das freiwillige kommunale Erziehungsgeld erhalten zu können, stellen Sie einen Antrag bei der Gemeinde. Das Antragsformular für das kommunale Erziehungsgeld 2025 können Sie hier herunterladen.

Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag abgegeben werden:

• vollständige Kopie des Steuerbescheids von 2022 oder 2023 für alle Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen

•  wenn dieser nicht vorhanden ist, alle Unterlagen, die das Haushaltseinkommen belegen

Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus, Daniela Wimmer, unter Tel. 089/744 744-214 oder per E-Mail an: wimmer@pullach.de gerne zur Verfügung.

23.10.2024