Wir unterstützen Pullacher Familien mit Kindern bis zum 10. Geburtstag mit einem freiwilligen kommunalen Erziehungsgeld. Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Für die Zahlung ausgenommen ist nur der Zeitraum, in dem die Familie das Familiengeld des Freistaates Bayern bezieht (Informationen und Antrag unter www.zbfs.bayern.de).
Beantragen Sie ab sofort das Erziehungsgeld für 2021 mit unserem neuen Antrag!